Was kostet die Behandlung?

Die Behandlung dauert ca. 50 Minuten und wird nach vereinbartem Honorar (siehe unten) bzw. GebüH abgerechnet. Viele Krankenkassen bezuschussen die Kosten. Da dies leider nicht einheitlich geregelt ist, erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrer Krankenkasse oder auf www.osteokompass.de 


Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen

Das Honorar für eine osteopathische Behandlung für Selbstzahler/gesetzlich Versicherte mit Privatverordnung beträgt 100,- €. Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist eine ärztliche Überweisung vom Haus- oder einem Facharzt. Wenn Sie den Osteopathen auf eigene Veranlassung konsultieren, erhalten Sie keinen Zuschuss. Die ärztliche Anordnung beweist sozusagen, dass eine Behandlung wirklich notwendig ist. Natürlich können Sie Ihren Hausarzt gezielt nach einer Überweisung zur Osteopathie fragen, wenn Sie diese Behandlung bevorzugen. Sie können die Überweisung zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen, je nach Krankenkasse, einen Teil erstattet. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Übernahme der Kosten.


Private Kranken(zusatz)versicherungen


Die Honorarabrechnung einer osteopathische Behandlung für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und kann, je nach Behandlung, vom o.g. Betrag abweichen. Private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Regelfall nach den vereinbarten tariflichen Bestimmungen.